Einer der wichtigsten Vorteile von Balkonkraftwerken ist die vereinfachte Inbetriebnahme. Die offizielle Anmeldung kann direkt durch Sie erfolgen und ist in wenigen Minuten möglich. Hier einmal die wichtigsten Fakten:
- Die Anmeldung ist Pflicht und kann nicht ausgelassen werden
- Die Missachtung kann zu Strafen führen
- Bei einem Standortwechsel außerhalb des Zählers (Umzug) müssen sie die Anlage erneut anmelden.
Die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber ist im Jahr 2024 entfallen für Anlagen, die 2000W Modulleistung und 800W Wechselrichterleistung nicht überschreiten.
Hinweise zur Ermittlung des Netzbetreibers
Bei der Registrierung hilft das Portal dabei, den passenden Netzbetreiber zu finden. Dafür werden Angaben wie der Standort der Solaranlage genutzt. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, erhalten Nutzer eine Auswahl möglicher Netzbetreiber. Der Name des zuständigen Betreibers lässt sich außerdem im Netzanschlussprotokoll, in den Anlagenunterlagen oder auf der Stromrechnung finden.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Öffnen sie im Browser die Seite des Marktstammdatenregisters unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/. Dort ist auf übersichtliche Weise der erste Schritt dargestellt. Wählen sie „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“.

Nun wählen sie den Unterpunkt „Registrierung einer Solaranlage“ aus.

Im nächsten Schritt wählen sie den Menüpunkt „Steckerfertige Solaranlage“. Dies gilt für alle Anlagen, die zum aktuellen Zeitpunkt auf unserer Homepage erworben werden können. Die Wechselrichter sind entsprechend begrenzt, wodurch sie sich sicher sein können richtig gehandelt zu haben.

Im nächsten Schritt müssen sie sich sehr wahrscheinlich im Marktstammdatenregister anmelden. Dafür müssen sie ihre Mailadresse bereithalten und sich durch die 3 Menüpunkte durchklicken.

In einem nächsten Schritt kann du deine Daten angeben als Betreiber der Anlage. Diese sind grundsätzliche Personendaten.

Im nächsten Schritt kannst du die Informationen zu deiner Anlage eingeben. Diese findest du auf den Produktseiten und den technischen Datenblättern.

Nachdem du dies getan hast, kann du registrieren klicken. Glückwunsch! Deine neue Anlage ist nun registriert und darf betrieben werden.
Strafen bei Nicht-Anmeldung des Balkonkraftwerkes
Wer sein neues Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert, verstößt gegen die geltenden Meldepflichten. Bei einer verspäteten Anmeldung können rechtliche Konsequenzen drohen. Welche Sanktionen im Einzelfall infrage kommen, hängt von den jeweiligen Umständen und der verletzten Vorschrift ab. Die gesetzliche Grundlage sieht für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Wer die Frist bereits versäumt hat, sollte die Registrierung möglichst schnell nachholen und dabei das tatsächliche Datum der Inbetriebnahme angeben. Eine verspätete Anmeldung macht die ursprüngliche Fristversäumnis zwar nicht rückgängig, sorgt aber dafür, dass die Anlage ordnungsgemäß im Register erfasst wird. Für übliche Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt und einer Modulleistung von insgesamt höchstens 2.000 Watt ist in der Regel keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt jedoch verpflichtend.
Ummeldung bei einem Umzug
Auch bei einem Umzug gilt die Pflicht binnen eines Monats die Anlage entsprechend umzumelden. Dies kann ähnlich wie die Anmeldung im Marktstammdatenregister getan werden. Bei einem reinen umstecken im eigenen Haushalt müssen sie keine Änderung vornehmen.
Autarke Anlagen und die Anmeldung
Anlagen, welche nicht in das öffentliche Netz einspeisen müssen nicht angemeldet werden. Echte Inselanlagen müssen nicht im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Entscheidend ist, dass sie dauerhaft und technisch zuverlässig vollständig vom öffentlichen Stromnetz getrennt sind. Das regelt § 5 Abs. 2 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Vorgehen bei einer Stillegung
Wer sein Balkonkraftwerk dauerhaft außer Betrieb nimmt, muss die Stilllegung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur melden. Die Anlage sollte dabei nicht gelöscht werden, da sie auch nach der Stilllegung im Register erfasst bleibt. So bleiben die Daten für statistische Auswertungen und die Dokumentation des Anlagenbestands erhalten. Wichtig ist, die dauerhafte Stilllegung von einer vorübergehenden Abschaltung zu unterscheiden. Wird die Anlage lediglich zeitweise nicht genutzt, ist dies nicht mit einer endgültigen Außerbetriebnahme gleichzusetzen.
